Es ist kein Problem, aus handelsüblichen Mofas oder Kleinkrafträdern etwas mehr Leistung herauszuholen. Die passenden Teile und auch das dazu gehörige Fachwissen kann sich jeder relativ einfach besorgen, es gibt sogar Händler und Kfz-Betriebe, die diese Leistungssteigerung durchführen.
Problematisch wird das Ganze, wenn man mit diesen Fahrzeugen nach dem Umbau am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt. Ein Mofa, das 45 km/h oder noch schneller fährt, darf nicht mehr mit der Mofaprüfbescheinigung gefahren werden. Durch die Steigerung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit wird das Mofa zum Kleinkraftrad (max. 45 km/h, max. 50 cm³) bzw. zum Leichtkraftrad. Zum Führen von Kleinkrafträdern ist die Fahrerlaubnis der Klasse M, für ein Leichtkraftrad die Klasse A 1 erforderlich.
Stellt die Polizei fest, dass mit solchen Fahrzeugen gefahren wird, hat dies Folgen, die von den betroffenen Jugendlichen, aber auch von den Eltern oft nicht richtig eingeschätzt werden.
Hat der Fahrer die erforderliche Fahrerlaubnis nicht, wird ein Strafverfahren (kein Bußgeldverfahren!) eingeleitet. Es gibt einen Strafbefehl oder ein Urteil, in dem die Strafe und gegebenenfalls weitere Maßregeln festgesetzt werden. Kommt das Gericht zu dem Schluss, das der Täter nicht geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, kann dies zu einer Führerscheinsperrfrist führen, in der kein neuer Führerschein ausgestellt werden darf. Dazu kommen auch noch die Kosten, die für die Untersuchung des Fahrzeugs und das Gutachten durch einen Kfz-Sachverständigen entstanden sind.
Gerade für Jugendliche, die demnächst einen Führerschein machen wollen, kann dies noch lang nachwirkende Konsequenzen haben. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis wird in Flensburg mit sechs Punkten vermerkt. Bestehen aufgrund der verkehrsrechtlichen Verstöße Bedenken gegen die Eignung zum Führen von Fahrzeugen, kann die Behörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten verlangen. Dieser "Idiotentest", wie er in der Umgangssprache bezeichnet wird, geht ebenfalls auf Kosten des Antragstellers.
Es ist kein Ausnahmefall, dass hier vierstellige Beträge zusammenkommen. Aber richtig teuer, unter Umständen sogar existenzgefährdend kann es werden, wenn es zum Unfall kommt. Ist das Fahrzeug versichert, kommt in der Regel die KFZ-Haftpflichtversicherung für die entstandenen Fremdschäden auf. Allerdings können das Fahren ohne Fahrerlaubnis, das Überlassen an nicht geeignete Fahrer oder technische Veränderungen Vertragsverletzungen darstellen, die die Versicherungsunternehmen zumindest teilweise von der Versicherungsleistungen befreien können. Dies bedeutet, dass der Halter des Fahrzeugs damit rechnen muss, selbst für die entstandenen Schäden aufzukommen.
Es ist vielleicht uncool, mit 25 oder 45 km/h durch die Gegend zu fahren. Aber noch uncooler ist es, wenn man mit 18 den Auto- oder Motorradführerschein nicht machen kann, weil ein Strafverfahren läuft oder die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Richtig übel ist es, wenn man noch jahrelang für eine Jugendsünde Schulden begleichen muss.
Übrigens kommen auch die Eltern und die Mopedwerkstätten nicht ungeschoren davon. Im vergangenen Jahr hat die Verkehrspolizei gegen den Inhaber einer Zweiradwerkstätte und eine Vielzahl von Kunden ermittelt, die dort ihr Fahrzeug aufrüsten ließen. Gegen den Hauptverantwortlichen wurde ein Bußgeld von 9000 € verhängt und in 25 Fällen wurden ein Strafverfahren wegen Ermächtigen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.